Altbatterieentsorgung
Hinweis
zur Entsorgung von Altbatterien
Der nachfolgende Hinweis richtet sich an
diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in
der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):
1. Unentgeltliche Rücknahme von
Altbatterien
Batterien dürfen nicht über den Hausmüll
entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich
verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie
können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort
abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von
Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf
Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment
führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher
entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem
Versandlager unter der folgenden Adresse unentgeltlich abgeben:
Moser Industrieposten
Heimgartenstraße 6a
83527 Haag
2. Bedeutung der Batteriesymbole
Batterien sind mit dem Symbol einer
durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf
hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien,
die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent
Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter
dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten
Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für
Blei, und "Hg" für Quecksilber.“
3. Fahrzeugbatterien
Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien (dies sind Batterien,
die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen
bestimmt sind) gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10
BattG verpflichtet, gegenüber Endnutzern je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe
von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im
Zeitpunkt des Kaufs der neuen Fahrzeugbatterie dem Verkäufer keine Fahrzeug-Altbatterie
zurückgibt. Der Kunde erhält beim Kauf einer Fahrzeugbatterie einen
Pfandgutschein. Der Kunde kann zu Erstattung des erhobenen Pfandes die alte
Fahrzeugbatterie beim Verkäufer abgeben. Auf Grund der Gefahrengutverordnung
ist ein Versand der alten Fahrzeugbatterie an den Verkäufer nicht zulässig.
Alternativ kann der Kunde die alte Fahrzeugbatterie an einer vom
öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle
zurückgeben. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Verkäufer
zurückgegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Abs. 3, BattG der
die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen dem Endnutzer
die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen.
Der Kunde erhält in diesem Fall das erhobene Pfand vom Verkäufer erstattet,
sofern er dem Verkäufer einen schriftlichen oder elektronischen
Rückgabenachweis nach § 10 Abs. 1 S. 4 BattG vorlegt, der zum Zeitpunkt der
Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist